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Treppenhaus eines Wohnhauses

Auswahlkriterien

Wir stellen nur Kontakte zu Bauträgern her, die unsere Kriterien erfüllen, und geben nur Angebote weiter, die wir uns vorher angesehen haben. Das ist unsere Auswahl, keine Prüfung im rechtlichen Sinn und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung.

Unsere Grundsätze

  • Wir arbeiten nur mit Bauträgern zusammen, die seit Jahrzehnten am Markt sind und Verkauf, Verwaltung und Aftersales selbst leisten.
  • Wir geben kein Angebot weiter, das wir uns nicht angesehen haben.
  • Wir versprechen keine Rendite und keine Wertsteigerung und geben keine Anlageempfehlung.
  • Wir leisten keine Rechts- und keine Steuerberatung und vermitteln keine Finanzierungen.
  • Wir sagen Ihnen, wenn eine vermietete Wohnimmobilie aus unserer Sicht nicht zu Ihrer Situation passt.

Kriterien für Bauträger

  • Seit Jahrzehnten ununterbrochen am Markt, mit nachvollziehbarer Firmengeschichte
  • Eigene Mietverwaltung oder feste Verwaltungspartner, die Kunden über Jahre betreuen
  • Aftersales als fester Teil des Geschäfts: Ansprechpartner nach dem Kauf, Gewährleistung, Nachvermietung
  • Vollständige Unterlagen zu jedem Objekt, bevor über einen Kauf gesprochen wird
  • Kalkulationen, die Mietausfall und Instandhaltung enthalten
  • Keine Renditeversprechen im Verkaufsgespräch

Worauf wir bei Objekten achten

Bevor wir ein Angebot eines Bauträgers weitergeben, sehen wir uns die folgenden Punkte an. Die rechtliche und steuerliche Bewertung bleibt bei Ihrem Anwalt und Ihrem Steuerberater.

Bausubstanz

  • Dach und Dachstuhl
  • Fassade und Fenster
  • Heizung, Alter und Energieträger
  • Wasser- und Elektroleitungen
  • Feuchtigkeit im Keller
  • Instandhaltungsbedarf in Euro

Mietverhältnis

  • Mietvertrag und Übergabeprotokoll
  • Miete im Vergleich zum Mietspiegel
  • Zahlungsverhalten der Mieter
  • Kaution und Nebenkostenabrechnungen
  • Leerstand und Mieterwechsel
  • Laufende Streitigkeiten

Lage und Unterlagen

  • Einwohner- und Kaufkraftentwicklung
  • Grundbuch, Lasten und Rechte
  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen
  • Rücklage und beschlossene Maßnahmen
  • Erbbaurecht, Wegerechte, Baulasten

Was wir nicht weitergeben

  • Angebote ohne vollständige Unterlagen oder ohne Möglichkeit zur Besichtigung
  • Wohnungen mit Mieten deutlich über dem Mietspiegel
  • Gemeinschaften mit leerer Rücklage und anstehender Sanierung ohne Beschluss
  • Erbbaurechte mit kurzer Restlaufzeit
  • Ungeklärte Rechte im Grundbuch oder laufende Rechtsstreitigkeiten
  • Angebote von Anbietern, die unsere Kriterien für Bauträger nicht erfüllen

Sie haben bereits ein Angebot?

Wenn Ihnen ein Angebot vorliegt, sagen wir Ihnen gern, welche Fragen Sie dem Anbieter stellen sollten: nach Unterlagen, Rücklage, Mietvertrag, Verwaltung und Betreuung nach dem Kauf. Was wir nicht tun: das Angebot rechtlich oder steuerlich bewerten. Das gehört zu Ihrem Anwalt und Ihrem Steuerberater.

Fragen zu einem vorliegenden Angebot
Kostenlos und unverbindlich. Wir nennen Ihnen die Fragen, die Bewertung bleibt bei Ihren Beratern.
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